Auch Erwachsene möchten gerne Spaß haben und würden oft gerne auf eine Hüpfburg gehen zum Springen und Toben.
Problematisch ist es hier mit der Sicherheit. Wenn man sich an die Zulassungsbestimmungen hält, ist es nicht möglich, dass ein Erwachsener hüpft und springt. Hüpfburgen sollten nach der Herstellung vom TÜV überprüft werden und dürfen nur dann auf öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden.
Geprüft wird nach der DIN EN 14960. Hierdurch wird festgelegt, dass eine Hüpfburg nur von Kindern bis zu 14 Jahre genutzt werden darf.
Jede Springburg hat eine Gewichtsbegrenzung. Allerdings geht man hier von einem Gesamtgewicht aus und dies sollte immer gut verteilt auf einer Hüpfburg sein. So wirkt doch um einiges mehr Gewicht auf eine Stelle, wenn ein Erwachsener mit 80 Kilo hüpft, als wenn 4 Kinder mit 20 Kilo in verschiedenen Ecken springen.
Generell kann man jedoch sagen, dass man die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann, sobald man sich nicht mehr an die Regeln der Zulassung hält.
Auch sollte man vorsichtig sein mit Hüpfburgen die nur einfach oder doppelt vernäht sind. Hier kann es auch relativ schnell passieren, dass eine Naht reißt und es zu schweren Unfällen kommen kann. Dies kann bei zu viel Gewicht passieren. Sei es durch zu viele Kinder, wie auch durch Erwachsene.
Hüpfburgen sind somit zwar auch toll für Erwachsene, aber geeignet nur für Kinder.